Öffnungszeiten:
Der Flohmarkt ist für Besucher von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.
Für Aussteller ist Einlass 90 Min. vor Beginn der Veranstaltung.

Verkaufs-Tische und Standfläche für Kleiderständer im EG und OG:
Die Tische werden entsprechend dem unter https://kigaflohmarkt.jimdofree.com veröffentlichten Standplan vom Veranstalter aufgestellt und mit der entsprechenden Tischnummer markiert. Die Tische werden vom Veranstalter zugewiesen. Zur Identifizierung des Ausstellers ist die Anmeldebestätigung mitzubringen. Wenn Kleidung auf einem Kleiderständer präsentiert werden soll, dann bringt der Aussteller den Ständer selbst mit. Untervermietung durch den Aussteller ist nicht gestattet. Kann ein Aussteller am Ausstellungstag nicht erscheinen, so wird ihm die Standmiete nicht erstattet. 

Standmiete:
Die Standmiete entspricht dem unter https://kigaflohmarkt.jimdofree.com veröffentlichen Preis. Die Standmiete beinhaltet im EG und OG die mietweise Überlassung des Verkaufstisches inkl. Platz für einen eigenen Kleiderständer bzw. Sperriges (z.B. Buggy, Maxi-Cosi). Grundsätzlich verpflichten sich alle Aussteller die Standmiete im Voraus per Überweisung zu begleichen. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung beglichen sein, sonst fällt der Tisch wieder in die Vermietung zurück.

Standgestaltung / Verkaufs-Tisch:
Die Gestaltung des Verkaufsstandes ist dem Aussteller selbst überlassen. Der Aussteller verpflichtet sich, die Ware so auszurichten, dass sie dem Charakter der Gesamtveranstaltung entspricht. Die Verkaufsfläche ist so zu verlassen, wie sie zu Beginn der Veranstaltung übernommen wurde. Für Schäden an der Halleneinrichtung, vor allem an den Tischen, Wänden und am Boden ist der Aussteller verantwortlich. An den Tischen dürfen keine Nägel oder Tackernadeln angebracht werden. Reste von Klebestreifen sind sorgfältig zu entfernen. Am Ende der Veranstaltung werden die Verkaufs-Tische vom Veranstalter auf mögliche Schäden überprüft.

Kleiderständer:
Möchte der Aussteller seine Ware auf einem Kleiderständer präsentieren, so ist der Kleiderständer selbst mitzubringen.

Verkaufswaren:                                                                                                                           Verkauft werden kann alles rund ums Kind, wie Kleidung, Schuhe, Spielsachen und Nützliches.

Stellfläche für Sperriges:
Am Eingang steht für Sperriges (z.B. Kinderwagen, Maxi-Cosi) eine Stellfläche kostenfrei zur Verfügung. Der Aussteller bringt gut leserlich seine Tischnummer an dieser Ware an.

Müllbeseitigung:
Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Müllsäcke sind vom Aussteller selbst mitzubringen.

Be- und Entladen:
Zum Be- und Entladen der Waren darf der Hof der Pfarrscheune genutzt werden. Hier gelten jedoch die Straßenverkehrsordnung sowie ein höflicher und rücksichtsvoller Umgang.

Parken:
Parken während der Veranstaltung ist im Pfarrhof nicht erlaubt. Geparkt werden kann in der Umgebung.
Unser Tipp: Beim Poppenreuther Friedhof (Schneegasse) befinden sich ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe.

Haftung:
Der Veranstalter (der Elternbeirat des Kindergartens St. Peter und Paul, Fürth-Poppenreuth) übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Einbruch/Diebstahl am Ausstellungsgut oder an der Standausrüstung des Ausstellers und deren möglichen Folgeschäden.

Bild- und Tonaufnahmen:
Jede Art von Bild- und Tonaufnahmen in den Hallen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt Bild- und Tonaufnahmen von ausgestellten Gegenständen anzufertigen und diese für die Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, auch soweit sein Recht am eigenen Bild betroffen ist.

 

Sonstiges:
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Aussteller und Besucher erklären sich mit dem Betreten der Veranstaltung bereit, die geltende Hausordnung der Pfarrscheune einzuhalten.